Mietbedingungen

Eine verbindliche Anmietung eines Mietobjektes im Weingut SAN LEONARDO, I 50022 Greve in Chianti ist nur durch Zusendung des Buchungsformulars an den Vermieter möglich.

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung wird innerhalb von 21 Tagen eine Anzahlung von 50,- EUR/Person fällig. Der Restbetrag ist bis zu 45 Tagen vor Mietbeginn zu bezahlen. Bei Buchungen, die weniger als 45 Tage vor Mietbeginn erfolgen, ist der gesamte Mietpreis sofort zu bezahlen. Eine verbindliche Vermietung ist nur bei fristgerechter Zahlung zu den o. g. Terminen gewährleistet.

Bei Kündigung durch den Mieter behält der Vermieter die geleistete Anzahlung von 50,- €/Person als Bearbeitungsgebühr ein. Wir bitten, eine Reiserücktrittversicherung (z. B. bei Allianz) abzuschließen.

Bei Kündigung oder Nichtzahlung durch den Mieter vor Mietbeginn, ohne dass er einen Nachmieter benennt, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten (abzüglich der Endreinigung), sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist, zu entrichten: Kündigung bis 14 Tage vor Mietbeginn 10 % des Mietpreises. Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. Der Mieter kann dem Vermieter jederzeit einen geringeren Schaden nachweisen. Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.

Die Zahlungen sind durch Überweisung an unsere Bank in Deutschland zu leisten (siehe Buchungsbestätigung). Alle Überweisungs- und Umtauschgebühren sind vom Mieter zu übernehmen.

Der Mieter verpflichtet sich, alle während der Mietzeit durch sein oder seiner Gäste Verschulden entstandenen Schäden zu ersetzen. Bei Bezug der Wohnung sind 50,- EUR/Person als Kaution zu hinterlegen. Dieser Betrag wird bei Abreise wieder ausbezahlt, wenn keine Beschädigungen durch den Mieter festgestellt werden.

Der Vermieter kann den Mietvertrag fristlos vor oder nach Mietbeginn kündigen, wenn der Mieter nicht fristgerecht den vertraglich vereinbarten Zahlungsverpflichtungen nachkommt, den Aufenthalt ungeachtet einer Abmahnung durch den Vermieter nachhaltig stört oder er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertig ist. Kündigt der Vermieter, so behält er den Anspruch auf den Mietpreis, er muss sich den Wert der ersparten Aufwendungen sowie die Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt.

Die Unterkunft darf nicht mit mehr Personen belegt werden, als auf der Buchungsbestätigung vermerkt sind. Bei Überbelegung kann der Vermieter überzählige Personen ausweisen.

Die vertragliche Haftung des Vermieters für Nicht-Körperschäden ist auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit der Schaden des Mieters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.

Aus organisatorischen Gründen ist die Anreisezeit grundsätzlich auf die Zeit zwischen 16.00 bis 19.00 Uhr und die Abreisezeit zwischen 7.00 bis 9.00 Uhr beschränkt.

Alle Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.